Schulträger
Schwesternschaft der Krankenfürsorge des Dritten Ordens,
Körperschaft des öffentlichen Rechts, München
Allgemeine Daten
Insgesamt werden 60 Ausbildungsplätze vorgehalten
Pro Jahrgangsstufe 20 Auszubildende
Schulleitung
Frau Josefa Stockinger
Prof. Dr. Franz Staudt
Grundlagen der Ausbildung
Die Ausbildung in der Kinderkrankenpflege richtet sich nach dem Krankenpflegegesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege. www.bmgs.bund.de
Die Ausbildung beginnt am 01.10. jeden Jahres, mit einer Probezeit von 6 Monaten und endet mit dem Ablegen des Staatsexamens.
Die Ausbildung gliedert sich in
- theoretischen und praktischen Unterricht (2100 Std.)
- Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, sowie der Pflege und Gesundheitswissenschaften (950 Std.)
- Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin (500 Std.)
- Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften (300 Std.)
- Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft (150 Std.)
- zur Verteilung (200 Std.)
Diese Wissensgebiete werden laut Bayerischer Schulordnung (Stundentafel) in folgende Fächer integriert
- Grundlagen der Pflege (660 Std.)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Theorie und Praxis) (960Std.)
- Berufskunde (160 Std.)
- Recht und Verwaltung (160 Std.)
- Deutsch und Kommunikation (120 Std.)
- Sozialkunde (40 Std.)
- praktische Ausbildung (2500 Std.)
Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern: Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten (800 Std.)
- Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten (500 Std.)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Stationäre Pflege in den Fächern: Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie (700 Std.)
- zur Verteilung auf die Ziffern 1-3 (500 Std.)
Zulassungsvoraussetzungen
- körperliche und seelische Eignung
- Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
einer erfolgreichen abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren
- einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsschreiben
Lebenslauf
aktuelles Halbjahreszeugnis
falls vorhanden Schulabschlusszeugnisse, Berufszeugnisse, Dienstzeugnis
Lichtbild
Bewerbung
Bis spätestens 31. März müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen schriftlich (per Post) bei folgender Adresse eingegangen sein:
Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege an der Kinderklinik Dritter Orden
Postfach 18 71
94008 Passau
Die geeigneten Bewerber werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Vorschau auf den Ausbildungsvertrag
Die monatliche Ausbildungsvergütung ist tariflich festgelegt und beträgt derzeit (brutto):
1. Ausbildungsjahr: 799,06 EURO
2. Ausbildungsjahr: 858,57 EURO
3. Ausbildungsjahr: 954,44 EURO
und die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Erholungsurlaub umfasst 26 Arbeitstage pro Jahr und wird gemäß Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden abgestimmt.
Anschaffung der Schüler
Arbeitsschuhe ca. 50,00 EURO
Eigene Fachliteratur ca. 90,00 EURO
Unterbringung
Eventuell kann während des 1. Ausbildungsjahres eine Unterbringung im Personalwohnheim des Klinikum Passau angeboten werden.